Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN FÜR FIRMEN UND PRIVATE GRUPPEN UND EINZELPERSONEN
 
1. Anfrage über Webformular oder per Mail
Eine Anfrage für ein unverbindliches Angebot oder für eine Terminanfrage ( Veranstaltungen, Events etc.) kann schriftlich per Mail (kontakt@abenteuerparkgraz.at) oder  auf der Website (www.abenteuerparkgraz.at) , über das Anfrageformular ( Firmen, private Gruppen, Tagesbesuch) erfolgen. Die Anforderung eines unverbindlichen Angebotes oder eine Terminanfrage seitens des Kunden ist nicht bindend. Es können alle Dienstleistungen je nach Anforderungen des Kunden von der Website www.abenteuerparkgraz.at in Anspruch genommen werden, sofern diese auf der Website www.abenteuerparkgraz.at angeboten werden.
 
2. Auftragsbestätigung durch den Kunden ( Vertragsabschluß)
Der Vertrag zwischen dem Kunden ( Auftraggeber) und dem Abenteuer Park Graz ( Dienstleister) kommt dann verbindlich zustande, wenn der Kunde das unverbindliche Angebot oder die Terminanfrage per Mail bestätigt, oder über das Buchungssystem der Website" Abenteuer Park Graz" eine Buchung durchführt.  Durch diese Bestätigung/ Auftragserteilung bzw. Buchung über das Buchungssystem " Abenteuer Park Graz" ist das unverbindliche Angebot / Terminbestätigung/ Buchung bindend und es gelten die AGB des Abenteuer Park Graz. Der Kunde bekommt vom Abenteuer Park Graz eine Auftragsbestätigung per Mail übermittelt. Eine Buchung über das Buchungssystem auf der Website des Abenteuer Park Graz gilt ebenfalls als Vertragsabschluß -der Kunde bekommt eine Buchungsbestätigung über das Buchungssystem.
 
3. Leistungen und Voraussetzungen
Die im unverbindlichen Angebot ausgewiesenen Dienstleistungen inkl. der Kostenaufstellung, sowie eine Bestellung über das Buchungssystem ( Website Abenteuer Park Graz) sind Bestandteil des Vertrages. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet sich entsprechend der Veranstaltung zu kleiden, auszustatten und über die notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen zu verfügen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Dienstleister die Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der ausgewiesenen Kosten in der Auftragsbestätigung bzw. Buchungsbestätigung. Der Abenteuer Park Graz behält sich vor, Veranstaltungen wegen wichtigen Gründen abzusagen bzw. eine Terminverschiebung an den Kunden zu übermitteln wenn zB.: Unwettergefahr, Sturm etc. herrscht und die Sicherheit der TLN nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Absage / Terminverschiebung bezüglich der Wetterverhältnisse kann nur vom Abenteuer Park Graz durchgeführt werden - der Kunde hat diesbezüglich keine Möglichkeit einer Absage oder Terminverschiebung. Bei einer Absage / Terminverschiebung des Abenteuer Park Graz kann sich der Kunde einen Ersatztermin auswählen, das Angebot / Auftragsbestätigung, Bestellung über das Buchungssystem ( Website) bleibt weiterhin für den Kunden bindend. Sollte der Kunde keinen Ersatztermin auswählen - oder diesen nicht in Anspruch nehmen - wird die Veranstaltung in Rechnung gestellt. Bei schon erfolgter Bezahlung erfolgt keine Rückerstattung des Rechnungsbetrages. Bei Bestellungen über das Buchungssystem ( Website Abenteuer Park Graz) erfolgt ebenso keine Rückerstattung des gezahlten Rechnungsbetrages. Die angeboten Dienstleistungen der  Abenteuerpaketen werden in Form  von Stundenpaketen abgewickelt. Die einzelnen Stundenpakte werden mit Aktivitäten bestückt. Die Dienstleistung ist beendet, wenn entweder die  angebotenen Aktivitäten innerhalb des Paketes absolviert wurden, oder die Zeit des Stundenpaketes beendet / abgelaufen  ist.
 
4. Stornobedingungen (schriftliche Auftragsbestätigungen)
Bei Absage des Kunden von einen fix gebuchten Termin,  der bereits schriftlich durch eine Auftragsbestätigung ( Firmenkunden),  Terminbestätigung  (Tagesgäste) seitens Abenteuer Park Graz erfolgt ist - gelten folgende Stornovereinbarungen: (gelten nicht für Kunden die über das Buchungssystem der Website www.abenteuerparkgraz.at eine Buchung durchgeführt haben)
Stornierung bis 31 Tage vor fixen Veranstaltungstermin -  50 % Stornokosten des Bruttebetrages lt. Auftragsbestätigung / Buchung
Stornierung bis 14 Tage vor fixen Veranstaltungstermin -  75 % Stornokosten des Bruttebetrages lt. Auftragsbestätigung / Buchung
Stornierung bis  7 Tage vor fixen Veranstaltungstermin - 100 % Stornokosten des Bruttebetrages lt. Auftragsbestätigung / Buchung

4.a Stornobedingungen (Buchungssystem der Website)
Bei Absage des Kunden von einen fix gebuchten Termin über das Buchungssysytem der Website: www.abenteuerparkgraz.at erfolgt keinerlei Bar - Rückerstattung des erfolgten Rechnungsbetrages. Bei Absage ( Wetterverhältnisse) seitens Abenteuer Park Graz, kann sich der Kunde einen Ersatztermin aussuchen, oder sich einen Warengutschein in der selben Höhe, wie der erfolgte Rechnungsbetrag ausstellen lassen.
 
5. Rechnungslegung von Veranstaltungen
Die Verrechnung erfolgt auf eine Pauschalverrechnung. Die Pauschalverrechnung erfolgt auf gestaffelte TLN - Verrechungsstufen die im Buchungssystem der Website: www.abenteuerparkgraz.at abrufbar sind. Sollte die TLN - Anzahl höher sein als die in der Auftragsbestätigung / Pauschalverrechnung angeführt sind, werden diese TLN zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte die TLN - Anzahl geringer sein als in der Auftragsbestätigung / Pauschalverrechnung angeführt sind, erfolgt keinerlei Rückerstattung des Differenzbetrages.Die Rechnungslegung erfolgt aussschließlich auf elektronischem Weg und wird mittels Mail ( PDF) übermittelt. Bei Buchung über das " Buchungssystem der Website: www.abenteuerparkgraz.at kann die Rechnung sofort nach Bezahlung ausgedruckt bzw. als PDF heruntergeladen werden.

Folgende Regelungen für die Verrechnung von Auftragsbestätigungen die per Mail, Antragsformular:( gilt nicht bei Barzahlung Vorort)
5.1
Die Rechnungslegung für eine Veranstaltung erfolgt per Mail  ( PDF) - 30 Tage vor fixierten Veranstaltungstermin.

5.2 Sollte die Auftragserteilung innerhalb der vorgesehenen 30 Tage liegen, wird mit dem Tag der Übermittlung der Auftragsbestätigung durch den Kunden eine Rechnungslegung mitausgesendet.

5.3 Die Überweisung des in Rechnung gestellten Rechnungsbetrages muss bis spätestens 7 Tage vor fixierten Veranstaltungstermin auf das in der Rechnungslegung angeführte Geschäftskonto des Abenteuer Park Graz überwiesen sein. Bei Nichterfolgung kann der Abenteuer Park Graz die Veranstaltung absagen.  ( Rechnungsbetrag bleibt weiterhin fällig)

5.4  Bereits einbezahlten Rechnungebeträge ( abgeschlossener Auftrag),  bei der es zu keiner  Durchführung der Veranstaltung kommt ( Kunde oder Dienstleister)  wird keine Barrückerstattung  seitens Abenteuer Park Graz erfolgen. Nach Evaluierung des Sachgegenstandes werden nur Gutschriften über den erbrachten Rechnungsbetrag ausgestellt.  

5.5 Bei Buchung über das Bestellsystem ( Website) erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Der Kunde hat die Möglichkeit sich die Rechnung selbst als PDF herunterzuladen.
 
6. Schadenersatz
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abenteuer Park Graz ist nicht haftbar für gesundheitliche Schäden der TLN die im Zuge der Veransatltung aufteten.
 
7. Datenschutz
Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Website unter Dateschutzerklärung.
 
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es wird österreichisches Recht angewendet. Gerichtsstand ist der Firmensitz
 
9. Werbung / Fotomaterial
Die / der Teilnehmer erteilt seine Zustimmung, dass die vom Abenteuer Park Graz aufgenommenen Fotos und Videos auf denen der Teilnehmer erkennbar ist, ohne weitere Zustimmung auch für Werbezwecke ( Website etc.) verwendet werden dürfen. Die Zustimmung der TLN erfolgt mit der Auftragsbestätigung oder mit der Buchung im Buchungssystem der Website: www.abenteuerparkgraz.at  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIENUNGEN FÜR DEN BESUCH IM ABENTEUER PARK GRAZ (EINTRITTSKARTE)  
 
1. Ein Besuch im Abenteuer Park Graz kann ausschließlich über eine Onlinebuchung ( Anmeldeformular "Besuch planen")  erfolgen.

2. Es gelten die Stornobedienungen des Punktes 4 der AGB  

3. Die Benutzerregeln für den Abenteuer Park Graz sind beim Eingang / Kassa ausgehängt.

4. Bei Buchung eines Besuches bzw. Lösung einer Eintrittskarte werden diese vom Kunden zur Kenntnis genommen bzw. akzeptiert.
 
Benutzerregeln für den Besuch im Abenteuer Park Graz ( ohne Hochseilgarten)
 
1. Die Benutzung des Abenteuer Park Graz Firmengeländes ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. 
    (zb.: herabfallende Äste, verborgene Wurzeln u.s.w.)

2. Die TLN erklären, dass sie sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befinden.

3. Personen die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen stehen - sind nicht berechtigt das Gelände zu benutzen.

4. Sämtliche Anweisungen durch das Personal sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen die Anweisungen des Betreibers 
    können die betroffenen TLN ausgeschloßen werden. Der Betreiber Wolfgang Karnetschnig übernimmt hierbei keine Haftung für die damit
    verbundenen Schäden.

5. Die TLN nehmen zur Kenntnis, dass bei der Benutzung des Abenteuer Park Graz, je nach Jahreszeit zu Verschmutzungen und Beschädigungen
    der Bekleidung kommen kann.

6. Alle Outdoor - Aktivitäten sind mit Spielbeschreibungen ausgewiesen. Wo der Vermerk angeführt ist " kann nur mit einem Guide absolviert 
    werden" - ist unbedingt Folge zu leisten. Wenn die Outdoor Aktivität trotz dieses Vermerkes von den TLN absolviert wird und dadurch
    Personen verletzt bzw. geschädigt werden, übernimmt der Betreiber keinerlei Haftung

7. Das Betreten des Abenteuer Park Graz ist Personen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einer Aufsichtsperson
    gestattet. Weiteres macht der Abenteuer Park Graz die Begleitpersonen darauf aufmerksam, dass diese für den Aufenthalt im Abenteuer Park Graz
    Gelände die Haftung für die unter 16 jährigen übernehmen. Das Personal des Abenteuer Park Graz übernimmt für diese Personen keinerlei
    Aufsichtspflicht- oder Haftung , da das Gelände des Abenteuer Park Graz nicht als Spielplatz ausgewiesen ist.

8. Der Abenteuer Park Graz darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den Öffnungszeiten betreten werden. Bei Nichteinhaltung übernimmt der 
    Betreiber keinerlei Haftung. Der Betreiber hält sich vor eine Besitzstörungsklage gegen diese Personen einzureichen.

9. Der Betreiber behält sich vor - das Abenteuer Park Graz Gelände bei " Gefahr in Verzug" ( Gewitter, starker Sturm etc.) zu räumen, wenn die
    Sicherheit für Personal und Besucher nicht mehr gewährleistet werden kann. Den Anweisungen des Personals ist hierbei unbedingt Folge zu
    leisten. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist hierbei nicht vorgesehen.